Praxis Bernhardswald

Unsere Zweigstelle in Bernhardswald besitzt bis jetzt leider keine Kassenzulassung.
Was können Sie tun:

  • Sie können sich jederzeit von uns Behandeln lassen, müssen jedoch Ihre Behandlung verauslagen oder selbst bezahlen.
  • Sie telefonieren mit Ihrer Krankenkasse und lassen sich eine Kostenübernahme ausstellen. (da wir bereits eine zugelassene podologische Praxis sind)
  • Im Anschluss reichen Sie Ihr Rezept mit Rechnung bei Ihrer Krankenkasse zu Erstattung ein.

 

Außenansicht
Außenansicht
Empfangsbereich
Empfangsbereich
Wartebereich
Wartebereich
Behandlungsraum
Behandlungsraum
Behandlungsstuhl
Behandlungsstuhl