Praxis Bernhardswald
Unsere Zweigstelle in Bernhardswald besitzt bis jetzt leider keine Kassenzulassung.
Was können Sie tun:
- Sie können sich jederzeit von uns Behandeln lassen, müssen jedoch Ihre Behandlung verauslagen oder selbst bezahlen.
- Sie telefonieren mit Ihrer Krankenkasse und lassen sich eine Kostenübernahme ausstellen. (da wir bereits eine zugelassene podologische Praxis sind)
- Im Anschluss reichen Sie Ihr Rezept mit Rechnung bei Ihrer Krankenkasse zu Erstattung ein.